Ausschreibung Medienpreis für Qualitätsjournalismus

2025 wird der Medienpreis für Qualitätsjournalismus zum 24. Mal verliehen.

Bewerbungen können aus folgenden Medien eingereicht werden:

  • Print
  • TV
  • Radio
  • Online

Bewerbungen können in folgende Kategorien eingereicht werden:

  • Gesellschaft, Politik und Kultur
  • Wirtschaft, Finanz und Konsum
  • Gesundheit, Sport und Umwelt
  • Jungjournalistinnen und Jungjournalisten (bis 30 Jahre)
  • Sonderpreise (andere Kategorien, innovative Formate und Initiativen)

Im Rahmen des Medienpreises für Qualitätsjournalismus können interessierte Drittparteien (z.B. Verbände) Sonderpreise für besondere journalistische Leistungen verleihen. Die Evaluation der Bewerbungen und die Auswahl der Preisträger erfolgen durch die Jury unter Ausschluss der interessierten Drittparteien.

Die Teilnahmebedingungen für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus gelten sinngemäss auch für Bewerbungen für Sonderpreise.

Die Gesamtpreissumme beträgt max. Fr. 50'000.-.

Jeder Hauptpreis ist mit Fr. 5‘000.- dotiert.

Die Jury kann zusätzlich Ehrenpreise in der Höhe von je Fr. 1‘000.- verleihen.

Pro Kategorie wird in der Regel medienübergreifend (Print, TV, Radio, Online) 1 Hauptpreis verliehen.

Bewerbungen müssen in einem allgemein zugänglichen deutsch-, englisch- oder französischsprachigen Medium publiziert bzw. ausgestrahlt worden sein.

Der Kreis der Teilnahmeberechtigten ist geografisch nicht begrenzt.

Die Medien müssen über eine eigene Redaktion verfügen, welche die organisationsinterne (redaktionelle) Qualitätssicherung sicherstellt.

Beiträge, die in Kundenmagazinen, Hauszeitungen, PR-Publikationen oder PR-Sendungen oder in selbst verlegten Broschüren erschienen sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Online-Medien sind zugelassen, falls sie über eine eigene Redaktion verfügen.

Podcasts, Social-Media-Beiträge u.ä. können eingereicht werden, sofern (wie bei den anderen Medien) eine interne redaktionelle Qualitätskontrolle sichergestellt ist.

Bei cross-medialen Eingaben muss das für die Bewerbung wichtigste Medium genannt werden.

Blogs sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Teilnahmeberechtigt sind nur hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten.
Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Jede Journalistin und jeder Journalist kann höchstens 2 Bewerbungen einreichen (Einzel- und/oder Teamarbeiten).

Die eingereichten Arbeiten müssen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendeschluss gedruckt bzw. ausgestrahlt worden sein (siehe Einsendefrist). Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.

Bei der Bewerbung muss die Kategorie, für welche der Beitrag eingereicht wird, benannt werden.
Jede Bewerbung kann nur für 1 Kategorie eingereicht werden.

Bewerbungen müssen im E-Mail-Begleittext begründet werden („Warum soll meine Bewerbung für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus berücksichtigt werden?“).

Bewerbungen für Sonderpreise müssen mit dem Vermerk „Bewerbung für den Sonderpreis“ versehen sein.

Bewerbungen können nicht gleichzeitig für einen Sonderpreis und den Medienpreis für Qualitätsjournalismus eingereicht werden.

Die Teilnehmenden erklären sich stillschweigend damit einverstanden, dass ihre Bewerbungen honorarfrei ganz oder auszugsweise im Rahmen der Berichterstattung über den Medienpreis für Qualitätsjournalismus wiedergegeben werden.

Bewerbungen, welche die formalen Teilnahmekriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Print-Bewerbungen müssen als PDFs eingereicht werden („wie gedruckt“).

TV-, Radio- und Online-Bewerbungen müssen als Internet-Links eingereicht werden.
Die Links müssen mindestens bis zum Ende des Jahres der Preisverleihung öffentlich zugänglich bleiben.

Es werden nur Bewerbungen ohne Bezahlschranke und Passwörter angenommen.

Die Bewerbungen müssen an die folgende Adresse gemailt werden: norbert.bernhard@medienpreis.ch

Bewerbungen können jeweils vom 1. Mai bis 30. Juni eingereicht werden.

Die Verhandlungen der Jury sind vertraulich. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt an der Preisverleihung.

Die Nominierten werden persönlich zur Preisverleihung eingeladen.

Die Preise müssen durch die Preisträgerinnen und Preisträger an der Preisverleihung persönlich entgegengenommen werden. Werden Preise nicht persönlich entgegengenommen, entfällt das Preisgeld; die Auszeichnung als Preisträger wird „in Abwesenheit“ trotzdem verliehen.

Die Preisträgerinnen und Preisträger sind gebeten, an der Preisverleihung ein Kurzreferat zu ihrer Arbeit zu halten (Beweggründe, Hintergrund, Widerstände, Relevanz, Reaktionen, Wirkung u.ä.).

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